Neue spannende und unterhaltsame Gerichtsurteile rund um Steuern und Wirtschaft
- vor 4 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 5 Stunden

Immer wieder treffen wir auf Gerichtsurteile, die nicht nur relevant, sondern auch überraschend sind. Doch oft bleiben ihre Inhalte im Originaltext gut versteckt – hinter komplizierter, technischer und schwer zugänglicher Juristensprache.
Deshalb haben wir für Sie einige dieser Urteile leicht verständlich aufbereitet – klar, kompakt und lesefreundlich. Unsere Kompetenz.
Viel Vergnügen beim Lesen!
Ordnung muss sein: Steuerbefreiung bei Hauptwohnsitz verweigert wegen vermieteter Parkplätze
Zwei Käufer beantragten eine Steuerbefreiung beim Kauf einer Liegenschaft, die als Hauptwohnsitz genutzt werden sollte. Voraussetzung für die Befreiung ist die ausschliessliche, persönliche Nutzung des gesamten Grundstücks zum Wohnen. Da die Käufer jedoch zwei Parkplätze an die Gemeinde vermieteten, wurde der Antrag abgelehnt.
Die Vermietung eines Teils des Grundstücks, und seien es nur zwei Parkplätze, gilt nicht als persönliche Nutzung zum Wohnzweck und verhindert daher die Steuerbefreiung.
Verliebt, betrogen, kein Franken übrig – Gericht lässt Opfer von «Romance Scam» abblitzen
Keine Gnade fand das Aargauer Versicherungsgericht für eine 70-jährige Frau. Die Frau hatte einer Internetbekanntschaft mehrmals Geld zukommen lassen. Insgesamt rund 250‘000 Franken überwies sie von ihren Konten ins Ausland. Der vermeintliche Liebhaber entpuppte sich als Betrüger und verschwand mit dem Geld.
Jetzt verfügt die Frau über kein Vermögen mehr und beantragte Ergänzungsleistungen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es begründet seinen Entscheid damit, dass die rund 250‘000 Franken, die die Frau verschenkt hatte, weiterhin zu ihrem Vermögen zu zählen sei. Die Überweisungen gelten als Geschenke und einen Vermögensverzicht. Alleinstehende Personen erhielten nur dann Ergänzungsleistungen, wenn ihr Reinvermögen unter 100‘000 Franken liege.
Das Gericht ist kein Nachhilfelehrer für Fristversäumnisse
Vor dem Bundesgericht erschien ein Steuerpflichtiger, der eine Einsprachefrist verpasst hatte. Vor Verwaltungsgericht machte der Steuerpflichtige einen Fristwiederherstellungs-Grund wegen Krankheit geltend und legte erstmals ein ärztliches Attest vor. Dabei beklagte er sich, dass die Vorinstanzen nicht nach den Gründen für die Fristverpassung gefragt hätten. Das Bundesgericht gab den Behörden Recht: sie müssen sich nicht nach dem Befinden einer Rechtspartei erkundigen. Irgendwie schade.
Abweichendes Corona-Verhalten im Arbeitszeugnis? Gericht sagt: Ja, das darf rein
Ein Arbeitnehmer wurde 2021 entlassen, weil er sich wiederholt weigerte, die Covid-19-Schutzmassnahmen seines Arbeitgebers einzuhalten. Im Schlusszeugnis erwähnte der Arbeitgeber sinngemäss:
„Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund von Differenzen über den Umgang mit den staatlichen Vorgaben zur Pandemiebekämpfung.“
Der Arbeitnehmer wollte diesen Satz streichen lassen. Er argumentierte, dass es sich um einen Einzelfall nach 13 Jahren tadelloser Arbeit handle und der Hinweis auf Covid-Massnahmen sei heute irrelevant, da diese aufgehoben wurden.
Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers und wies die Klage ab mit der Begründung, dass der erwähnte Satz wahrheitsgetreu und zurückhaltend formuliert sei. Und die Aussage gebe einem künftigen Arbeitgeber einen sachlichen Hinweis auf ein relevantes Verhalten und könne die Eignung für eine neue Stelle betreffen – deshalb dürfen sie im Zeugnis erwähnt werden. ... wir werden das Thema einfach nicht los....
🙂 Kindergeburtstage sind steuerbar
Ein Bildungszentrum wollte neben schulischen Veranstaltungen auch Kindergeburtstage steuerfrei anbieten. Das Steueramt sah diese jedoch als Freizeitaktivitäten an, da gemeinsames Kuchenessen und Basteln keine Weiterbildung darstellen. Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung und entschied, dass auf solche Veranstaltungen Steuern zu zahlen sind.
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