Immer öfter werden Gerichte mit der Frage konfrontiert, ob Emojis eine rechtliche Bedeutung haben. In der Schweiz sind die Gerichte und Behörden bis anhin zurückhaltend, in anderen Ländern wurden schon Urteile gefällt. Hier ein paar Beispiele:
Im Jahr 2016 verurteilte ein Strafgericht in Frankreich den Versender wiederholter Pistolen-Emojis an seine Ex-Freundin wegen Morddrohung zu einer Freiheits- und Geldstrafe. Im selben Jahr entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, dass die Nutzung gewisser Emoticons auf Facebook eine Beleidigung und daher einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen können.
Und auch im geschäftlichen Verkehr wurde schon gerichtlich entschieden: Ein Tel Aviver Gericht entschied 2017, dass eine Kombination von Emojis mit u.a. tanzenden Frauen und Champagner-Flaschen die Vorfreude eines Mietinteressenten signalisierte.
In der Schweiz gilt bei einem Vertrag die «übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserung». Mit einem Daumen-hoch Emoji kann so eine Zustimmung ausgedrückt werden. Das Symbol eines Daumen nach oben oder unten kann durchaus als klares «Ja» oder «Nein» verstanden werden.
Fazit: Wer in der geschäftlichen Welt Emojis verwendet, muss damit rechnen, dass sie eine rechtlich bindende Aussage darstellen.
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